Impressum Datenschutz |
Teilsieg
gegen Mobilfunk-Sendeanlage |
|||
Gibt
es nun endlich mehr Menschen, die sich
gegen eine Strahlung wehren, die sie nie wollten?
Es scheint so! Und nicht nur dies. Es werden nun sogar "Teilsiege" gegen die Netzbetreiber gewonnen. Welche Groß-Stadt braucht 1000 Sendeanlagen? Wir wissen alle, man kann auch andere Informationen auf diesen Sendeanlagen aussenden z.B. "Sexstrahlen". Denn wer will dies von uns schon kontrollieren? Hoffen wir, dass dieser "Teilsieg" nicht der einzige in Deutschland sein wird. Hierzu nun folgender Artikel. die WFG-Schriftleitung |
||||
(Quelle: Hamburger Abendblatt vom 27.08.2003) Bau von Mobilfunk-Sendeanlage in Hamburger Wohngebiet gestoppt Hamburg - Das
Verwaltungsgericht Hamburg stoppt den Bau einer
UMTS-Mobilfunksendeanlage in der Hallerstraße. Die vom
T-Mobile geplante Antenne für die neue Handy-Generation sei in dem
Wohngebiet baurechtlich nicht zulässig, "weil die Nutzung eine
nachvollziehbare psychische Belastung der Nachbarschaft auslöse",
so die Richter. Außerdem sie die Sendeleistung der Antenne
zu hoch, heißt es in
der Entscheidung, die allerdings vorläufig ist. Sollte die
Entscheidung
Bestand haben, könnte dies nach Ansicht von Experten weit
reichende
Konsequenzen haben. In Hamburg gibt es mehr als 1000
Mobilfunksendeanlagen, viele davon in Wohngebieten.
Antennen-Urteil: Hagelt es jetzt Klagen? Monatelang hat Silke Scheunemann-Eichner (58) auf diese Entscheidung gewartet. Gehofft, dass das Hamburger Verwaltungsgericht den Bau einer Mobilfunkantenne auf dem Dach des Nachbarhauses an der Hallerstraße 76 stoppt. Denn die Sendeanlage sollte gerade mal zehn Meter vor ihrem Schlafzimmerfenster errichtet werden. Bedrohlich nah. Als das Abendblatt die Frührentnerin und ihren schwer kranken Ehemann gestern informiert, kann sie es gar nicht fassen. "Ich könnte heulen, ich bin so dankbar." Auch die Architektin Marina Wuttke-Schorsch (67), die direkt unter der geplanten Sendeanlage wohnt, ist überglücklich. Und sie denkt dabei auch an alle anderen Hamburger, die sich vor der Strahlung der Mobilfunkantennen fürchten. "Hoffentlich hat die Entscheidung Bestand." Grund für die Freude der Kläger: Das Verwaltungsgericht ist der Ansicht, dass gewerbliche Sendeanlagen in Wohngebieten nicht zu "Störungen" führen dürfen. Der Betrieb der Antenne an der Hallerstraße hätte aber zu einer "nachvollziehbaren psychologischen Belastung der Nachbarschaft" geführt, entschied das Gericht (AZ: 4 VG 4640/2002). "Der Beschluss des Gerichts ist allerdings nur vorläufig" , betont Gerichtssprecherin Angelika Huusmann. Der Netzbetreiber T-Mobile dürfe vor dem Oberverwaltungsgericht Beschwerde einlegen. Dennoch: Der verhängte Baustopp könnte weit reichende Folgen für die mehr als 1000 bestehenden Mobilfunksendeanlagen in Hamburg haben. Das weiß auch die Behörde für Bau und Verkehr. "Die Begründung der Richter, wonach eine psychologische Belastung der Bewohner und Nachbarn zu berücksichtigen ist, ist nach Ansicht unserer Experten neu", hebt Sprecherin Helma Krstanoski hervor. Auch der Anwalt der Kläger, Wilhelm Krahn-Zembol (48), geht von einer großen Bedeutung des Richterspruchs aus: "Die geplante Antenne in der Hallerstraße ist durchaus typisch, es gibt viele vergleichbare Fälle in Hamburg." Jeder, der sich durch eine Sendeanlage gesundheitlich geschädigt fühlt, solle die Lage vor Ort deshalb rechtlich prüfen lassen. "Wir werden auf jeden Fall Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen" , kündigt unterdessen Maika-Alexander Stangenberg von T-Mobile an. Man werde zu Unrecht an den Pranger gestellt. "Die Mobilfunkanbieter stellen die Grundversorgung der Bevölkerung sicher, genau wie Fernsehen und Radio", so Stangenberg. "Schließlich telefonieren mehr als eine Million Hamburger mobil, und mehr als 70 Prozent aller Notrufe bei Polizei und Feuerwehr gehen mittlerweile per Handy ein." |