Zurück

Impressum
Datenschutz
Die Loge als Geheimbund


Die gegen die Freimaurerei erhobenen schweren politischen Anschuldigungen treffen regelmäßig auf die gleiche Abwehr: „Das kann nicht stimmen, denn sonst hätten wir in unserer Loge doch irgendetwas davon merken müssen.  Wir wissen nichts!“  Dabei kann man daraus kaum den Vorwurf der Unwahrheit herleiten, denn sie wissen tatsächlich zumeist nichts von alledem und dürfen nichts davon erfahren.  Darin liegt gerade das Geheimnis des politischen Erfolges der Freimaurerei, dass sie der größten Masse ihrer Mitglieder als harmlose Geselligkeits- und Wohltätigkeitsverein erscheint, der zwar Ämter und Geschäfte zuschiebt, aber im übrigen kein Wässerlein trübt.  Dabei merken die Betrogenen gar nicht, dass sie lediglich der gesellschaftlichen, staatlichen und wirtschaftlichen Sicherung der Freimaurerei dienen, damit diese ungefährdet ihre den unteren Graden verhüllten dunklen Wege gehen kann.  Die Loge ist, - nicht nur den Profanen – sondern auch den unteren Graden gegenüber ein Geheimbund.  Das betrifft zunächst das

Gebrauchtum.
„Die ganze Freimaurerei beruht, wie in den Zeiten der mittelalterlichen Bauhütte, ganz auf mündlicher Tradition; nur in den Bauhütten liegt unter strenger Verwahrung des Stuhlmeisters resp. des obersten Logenbeamten „Das Buch“, d. h. die einzige handschriftliche oder gedruckte Aufzeichnung des vollendeten Ablaufes der Feier und ihrer Symbolik, ein Ausschreiben auch nur einzelner Punkte zum Gebrauche außer der unmittelbaren Logenarbeit war schon in der alten Bauhütte verboten.“ (Freimaurer Paul Wagler, „Ludendorffs Angriffe auf die Freimaurerei“, Verlag des Vereins deutscher Freimaurer 1927, S. 15)

Wesentlicher aber ist die Verschleierung der politischen Ziele
„Die drei ältesten Kunsturkunden der Freimaurerbrüderschaft“ Dresden 1810-1813, 3. Auflage, Leipzig 1849, schreiben auf Seite 296: Das Ritual und die maurerischen Gesetze mussten alle, einem englischen Zunftgesetze gemäß, aufgeschrieben werden, die geheimen Verabredungen aber, welche durch die politische Nebentendenz 1746 an eingeführt wurden, konnten und durften da freilich nicht stehen .“


Der damalige Hochgradfreimaurer Prof. Dr. Ferdinand Katsch berichtet in seinem Buch „Die Entstehung und der wahre Endzweck der Freimaurerei“, 1897, im Verlag Mittler & Sohn:
„Der Hülle der Weltfreimaurerei bediente sich der Freimaurerbund nur vorübergehend, um seine wahren Absichten besser verhüllen und seine Zwecke wirksamer erreichen zu können....
Ein hervorstechender Zug am Freimaurerbund ist, dass er sich von jeher zur systematischen Irreführung sowohl des profanen Publikums, als selbst der Mitglieder des Bundes, vor welchen die wahren Absichten des Bundes verborgen bleiben sollten, systematischer Fälschungen bediente.  Schon die Verfasser des Konstitutionenbundes von 1723, der freimaurerischen Haupturkunde und des freimaurerischen Grundgesetzes fälschten die historische Wahrheit in klarstem Bewusstsein der die Großlogen beherrschenden Zweckmäßigkeitsgründe.“

„Also nicht die in die Johannislogen umgewandelten Bauhütten bauen auf sich weitere Abteilungen in die Höhe, sondern umgekehrt, die Hüter der alten Kenntnisse legen die Bauhütten als schützenden Mantel und Schleier um sich herum.“ („Die Große Landesloge der Freimaurer von Deutschland in ihrem Werden und Wesen“, herausgegeben von der Großen Landesloge der Freimaurerei von Deutschland, 1930.)

Sollte trotz aller Geheimhaltung aber doch etwas durchsickern, so sagt die Anweisung „Am rauhen Stein“, Maurerische Zeitschrift der Großen Loge von Preußen, 22 Jahrgang., Heft 8/9 (als Handschrift gedruckt für Mitglieder):
„Bei Abwehr benütze man die freimaurerische Literatur, aber nur soweit sie für die Öffentlichkeit bestimmt ist.

Der Freimaurer Wilhelm Blumenhagen mahnt:
„Wie streng unsere Gesetze dieses Gelübde (der Verschwiegenheit) verlangen, welche Ausdehnung sie demselben geben, wissen Sie alle, meine Brüder!  Nicht allein gegen den Profanen sollen wir schweigen, sondern auch der Meister hat Geheimnisse, die er dem Gesellen verbergen muß, so wie der Gesell schweigen muß über seines Grades Eigenthümlichkeiten vor dem Lehrlinge.  Ja, die alten Verordnungen steigern das Gelübde noch höher, denn der Bruder Maurer soll über das, was in der Loge vorgegangen, welche er besuchte, eigentlich nicht einmal sprechen mit dem Bruder, welcher die Arbeit versäumte und nicht zugegen war.....“ (Wilhelm Blumenhagens maurerischer Nachlaß, S. 367, bei Bruder Thiemann, Hannover 1840.)


Die Statuten, angenommen von der Großen Mutterloge von Kurhessen in Vereinigung mit der Großen Mutterloge Royal York zur Freundschaft in Berlin 1815 bestimmen:
„§ 306. Die Pflicht der Verschwiegenheit erfordert die größte Vorsicht, damit nicht nur die maurerischen Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhandlungen überhaupt den Uneingeweihten, sondern auch das Höhere denen Brüdern, welche auf einer niederen Stufe stehen, verborgen bleiben.
§ 308. Wer etwa maurerische Papiere zu Hause hat, halte sie versiegelt unter der profanen Adresse des M. v. St.
§ 309. Niemand darf ohne Erlaubnis seiner Loge über Freimaurerei etwas, sei es auch dem Anscheine nach unschädlich, namentlich Reden, Aufsätze, Briefe und Lieder drucken lassen, noch die Verbreitung solcher ohne maurerische Zensur gedruckten Schriften durch Ankauf, Unterzeichnung und Empfehlung befördern.
§ 347. Keinem, der nicht Mitglied der Loge ist, dürfen sie ein Zirkular oder irgendeine andere Schrift, die Bezug auf die Loge hat, vorzeigen.“
Die Verschwiegenheit wird bereits beim Eintritt des Lehrlings in die Loge zur höchsten Pflicht gemacht und mit feierlichen Gelöbnissen besiegelt in den

Freimaurereiden.
„Wer in den Freimaurerbund eintritt, muß ein Gelübde ablegen, muß sich einer feierlichen Einweihung unterziehen, muß nicht unbedeutende Opfer darbringen und sieht sich nach Vollzug dieser Bedingungen innerhalb eines geistigen Familien- und Verwandtenkreises: Alle Freimaurer auf dem Erdenrund nennen ihn Bruder.“ (Hornesser, „Der Bund der Freimaurer“, S.2.)

Fischer führt im Frage- und Antwortspiel des „Lehrlingskatechismus“ auf Seite 37 aus:
„Ich habe gelobt und mich anheischig gemacht, die Geheimnisse des Ordens, so man mir anvertrauen wollte, auf ewig zu bewahren. – Auf welche Art? – Durch einen fürchterlichen unverbrüchlichen Eid. – In welcher Gegenwart? – In Gegenwart des Gr. B.d.W. – „

Lehrlingseid:
„Ich N.N. schwöre feierlich und aufrichtig, in Gegenwart des allmächtigen Gottes und dieser ehrwürdigen, dem heiligen Johannes gewidmeten Loge, dass ich die geheimen Gebräuche der Freimaurerei hehlen, verbergen und nie, was mir jetzt oder später anvertraut wird, entdecken will, außer an einen echten und gesetzmäßigen Bruder und in einer echten und gesetzmäßigen Loge von Brüdern und Gesellen, welchen oder welche ich nach einer strengen und gehörigen Prüfung erkennen werde.  Ich schwöre ferner, dass ich selbige nicht schreiben, schneiden, malen, zeichnen, stechen oder eingraben noch veranlassen will, dass es geschieht, auf irgendein bewegliches oder unbewegliches Ding unter dem Himmel, wodurch sie lesbar oder verständlich werden oder die mindeste Ähnlichkeit eines Zeichens oder Buchstabens erhalten, wodurch die geheime Kunst könnte unrechtmäßig erlangt werden.  Alles dieses beschwöre ich mit dem festen unerschütterlichen Entschluß, es zu halten, ohne Unschlüssigkeit, geheimen Vorbehalt oder innere Ausflucht, unter keiner geringeren Strafe, als dass meine Gurgel durchschnitten, meine Zunge bei der Wurzel ausgerissen und im Sande des Meeres zur Zeit der Ebbe eines Kabeltaues Länge vom Ufer versenkt werde, wo Ebbe und Flut zweimal in 24 Stunden wechselt.  So helfe mir Gott und erhalte mich standhaft in dieser meiner Verpflichtung des aufgenommenen Lehrlings.“ (Bruder Fischer, „Erläuterungen der Katechismen der Johannis-Freimaurerei“, I. Lehrlingskatechismus, Seite 38.)

Geselleneid:
„Ich N.N. schwöre feierlich und aufrichtig ..... dass ich die Kenntnisse der Gesellen hehlen, verbergen und keinem aufgenommenen Lehrlinge noch sonst jemand entdecken will, .....
Auch schwöre ich, dass ich keinem Bruder Unrecht tun noch es zulassen will, sondern ihn beizeiten von allen annähernden Gefahren Nachricht zu geben, wenn ich Kenntnis davon erhalte.  Alles dieses schwöre ich .... unter keiner geringeren Strafe, als dass mein Herz aus meiner nackten linken Brust gerissen und eine Speise der Raubvögel werde.“ (Bruder Fischer, II „Gesellenkatechismus“, Seite 40.)

Meistereid:
„Ich schwöre feierlich und aufrichtig ...... dass ich die Kenntnisse eines Meister-Maurers hehlen, verbergen und nie einem Gesellen .... entdecken will .....  Ferner verspreche ich, nie meines Bruders Frau, Schwester oder Tochter zu verführen, nie zu entdecken, was in der Loge vorgeht, und allen Gesetzen treu zu sein.  Alles dieses beschwöre ich .... unter keiner geringeren Strafe, als dass mein Körper in zwei Teile geteilt werde, der eine nach Süden, der andere nach Norden gebracht werde, meine Knochen zu Asche verbrannt und die Asche durch alle vier Winde zerstreut und eines so nichtswürdigen Elenden, als ich bin, unter keiner Gattung von Menschen, besonders Maurern gedacht werde.“ (Bruder Fischer, „Erläuterungen der Katechismus der Johannesfreimaurerei“, 3. Teil, Meisterkatechismus, Leipzig 1924.)

Der Lehrlingseid des altschottischen Systems kennt folgende Strafen:
„...... Ich verbinde mich dazu bei der Strafe, dass man mir die Lippen mit einem glühenden Eisen abbrenne, die Hand abhaue, die Zunge ausreiße, die Gurgel abschneide und endlich meinen Körper in einer Loge der Brüderlichen Freimaurerei während der Arbeit und Aufnahme eines neuen Bruders zur Schande meiner Untreue aufhenke, ihn nachher verbrenne und die Asche in die Luft streue, damit nicht eine Spur übrig bleibe von dem Andenken meiner Verräterei.“
„..... Soll meine linke Brust offen auseinandergerissen, sollen mein Herz und alle meine Eingeweide herausgezogen, und über meine linke entblößte Schulter geworfen und in das Tal Josaphat gebracht werden, damit sie dort eine Beute der wilden Tiere und der Geier und aller Adler der Lüfte werden.“

Wehe aber dem, der sein Gelübde bricht!

„Vielleicht würde es trotzdem gut sein, daran zu erinnern, dass die Freimaurerei eine Geheimgesellschaft ist, und dass ein groß Teil ihrer Macht auf dieser Tatsache beruht.  Freimaurerische Brüder oder Logen in ihrer Gesamtheit manifestieren viel zu häufig im Namen der Freimaurerei.  Das ist ein schwerer Irrtum, der unseren Orden nur schwächen kann.  Bewahren wir das Freimaurergeheimnis, wie wir es geschworen haben.“ (Generalsekretär der Großen Loge Albans Chaligny auf dem Konvent des Grand Orient de France am 18. bis 23. September 1933.)

„Bricht ein Bruder den Verschwiegenheitseid, den er dem Orden bei seinem ersten Eintritt geleistet, indem er entweder fremden Unkundigen oder Brüdern niederen Grades etwas von demjenigen offenbart, was ihm im Orden anvertraut worden, auf welche Art es auch sei, so werde er schuldig und rechtsfällig, das Urteil zu erleiden, dem er bei Leistung des Eides sich selbst unterworfen und den unbekannten und heimlichen Vollstreckern überantwortet, unsicher vor ihren rächenden Händen in allen Orten des Erdkreises, wo selbst sich rechtschaffene und echte, freie und aufgenommene Brüder befinden und ihre Arbeit führen.“
(Grundverfassung der Großen Landesloge von Schweden, Artikel 7)

„Die mächtige, furchtbare Freimaurerei folgt euch auf dem Fuße, erspäht eure Tritte, verfolgt eure Gedanken bis ins Innerste eurer Seelen, bewacht euch in der Mitte des Dunkels, mit dem ihr euch umhüllt.  Ihr geheimer unvermeidlicher Einfluß zertrümmert eure Pläne.“ („Wiener Journal für Freimaurerei“ [Manuskript für Freimaurer Brüder], Jahrg. 2, Heft 1, S. 66)

Doch ist man notfalls auch zu Vergleichsverhandlungen bereit.  So berichtet die Geschichte der Großen Landesloge der Freimaurerei von Deutschland in Berlin, 1922, auf Seite 176 über den Fall von Gloeden:
„Dieser Bruder hatte sich Originalakten höherer Grade beschafft und auch Ritualbücher, Fragebücher, Gesetze usw. in seinen Besitz gebracht.  Der Streit endete mit dem Kompromiß, dass von Gloeden gegen Zahlung von 3000 Talern 1849 die Bücher wieder herausgab und bis 1876 von der Loge jährlich eine „Rente“ genanntes Schweigegeld von 100 Talern bekam.“ (Nach Hasselbacher S. 29)

Das Verschwiegenheitsgelübde gilt für alle Fälle und für alle Zeiten.  Auch wenn der Bruder aus der Loge ausscheiden sollte, ist er daran gebunden.
„§ 171. Jedem Bruder steht es frei, aus seiner Loge auszuscheiden, d. i. die Loge zu decken.  Die Erklärung, die Logen zu decken, muß schriftlich ausgesprochen werden.  Durch die Deckung verliert der Bruder den Charakter als Freimaurer nicht, er wird isolierter Bruder; er verliert aber das Recht, an Logenversammlungen irgendwelcher Art teilzunehmen. 
.... Durch Deckung der Loge höherer Grade gehen die Rechte, welche der Bruder als Mitglied, Ehrenmitglied oder ständig besuchender Bruder niederer Logen erworben hat, nicht verloren.  Wohl aber ruhen seine Rechte in den höchsten Graden.“ („Handbuch für die Brüder der Großen Landesloge der Freimaurerei von Deutschland, eine Übersicht ihrer Einrichtungen“, als Handschrift für Brüder der Freimaurerei gedruckt. 6. Ausgabe, Berlin 1912, S. 82.)

Das wirksamste Mittel zur Sicherung der politischen Arbeit ist jedoch das

Gradsystem
Man hat im Logenaufbau zumindest zwei Stufen zu unterscheiden:
Die blaue oder die Johannismaurerei und die rote oder die Andreasmaurerei.  Darüber liegen die Schottengrade und die mehr geahnten, als gegenwärtig schon beweisbaren höchsten Stufen.
Weber berichtet in seinem „Kurzen Abriß der Geschichte der Freimaurerei“ 1931, S. 41, über die Loge Wilhelm zur deutschen Treue (3 Weltkugeln) 1900:
„Aus der Loge ist im Jahre 1909 eine hochgradähnliche, in ihrem System als Erkenntnisstufe anzusehende Loge unter dem Namen „Altschottische Delegation Niedersachsen“ hervorgegangen (4. Grad), die in denselben Räumen (Lemförderstraße) arbeitet.
Im Jahre 1930 entstand weiter ein „delegierter innerer Orient“ (5. bis 7. Grad).“

Die Zahl der Hochgrade ist sehr verschieden.  Die beiden altpreußischen Logen geben 12 Grade zu, die Große Loge von Preußen leugnet die Hochgrade ab, die Große symbolische Loge von Hamburg und der Großorient von Frankreich besitzen 33. Grade.  Übereinstimmend also ist das Gradsystem und die Tatsache, dass die Geheimhaltung auch zwischen den einzelnen Hochgraden innegehalten wird.  So musste Müllendorf in einem Prozeß in Frankfurt am Main zugeben, dass er als Inhaber des 11. Grades die Ziele des 12. Grades nicht kenne.

„In der Lehrart der Großen Landesloge lautet die Antwort auf die Frage: „An meinem Z., meinem Handgr., und dem W. dieses Grades“, und es wird gleich hinzugefügt: „Welches sind Ihre Geheimnisse? – Diejenigen, welche meinen erfahrenen Bruder und mir bekannt, aber den Johannislehrlingen unbekannt sind.“ (Bruder Fischer, II. Gesellenkatechismus, S. 5.)

„Die Johannisstufe ist notwendig als Vorstufe der Hochgrade.  Auch ist sie gut zur Ausübung von Werken der Barmherzigkeit.  Der Schwerpunkt unserer Arbeiten liegt in den Hochgraden.  Dort machen wir den Fortschritt, die Politik und die Weltgeschichte.  Darum ungeschmälerte Aufrechterhaltung des Schottischen Ritus!  In ihm haben unsere Väter ihre glorreichen Taten vollbracht, die Tyrannen gestürzt.  Was soll uns die Johannisfreimaurerei?  Nichts anderes, als uns ihren friedsamen Namen leihen, damit wir unsere Feinde überlisten.  Was soll uns das Symbol?  Es soll uns Schirm und Schild sein am Tage des Kampfes.  Nichts weiter.  Was sollen uns alle Formen der Loge?  Sie sollen uns verstecken vor unseren Feinden, wenn wir Unglück haben oder Erholung und Sammlung bedürfen.“ („Freimaurerzeitung“ vom 9. 5. 1874.)

Welches die Ziele der Hochgradfreimaurerei sind, wird bereits in ihren Bezeichnungen deutlich.  Burmeister gibt in seinem Buche „Die Freimaurerei“ 1925, S. 16, folgende Gradbezeichnungen bekannt:
4. Geheimer Meister.
5. Vollkommener Meister.
6. Geheimer Sekretär.
7. Geschworener und Richter.
8. Aufseher der Bauten.
9. Auserwählter der Neun.
10. Erleuchteter Auserwählter der Fünfzehn.
11. Erhabener Auserwählter.
12. Großmeister-Architekt.
13. Königliches Gewölbe.
14. Großer Schottischer Ritter.
15. Ritter vom Osten.
16. Fürst von Jerusalem.
17. Ritter vom Osten und Westen.
18. Souveräner Fürst von Jerusalem.
19. Großer Oberpriester.
20. Ehrwürdigster Großmeister.
21. Noachitischer Patriarch.
22. Fürst von Libanon.
23. Herr des Tabernakels.
24. Fürst des Tabernakels.
25. Fürst der ehernen Schlange.
26. Fürst der Gnade.
27. Souveräner Großkommandant des Tempels.
28. Rizzet der Sonne.
29. S. Andreas Ritter.
30. Kadosch-Ritter.
31. Großinspektor-Inquisitor-Kommandeur.
32. Erhabener Fürst des Königlichen Geheimnisses.
33. Souveräner General-Großinspektor

Nimmt auch die Große Loge von Preußen trotz ihrer Ableugnung am Hochgrad-System teil?  Darüber unterrichtet uns der Freimaurer Grosse in seiner „Geschichte der Großen Loge von Preußen“, S. 14:
„Die Große Loge Royal York hat keine sog. Hochgrade, da Zweck und Wesen der Freimaurerei in den drei Johannisgraden vollständig enthalten ist. Neben der Großen Loge besteht jedoch die mehrfach erwähnte Institution des Innersten Orientes, der indes mit der Verwaltung von Royal York nicht das mindeste zu tun hat, sondern als besondere Abteilung der Großen Loge die Aufgabe haben soll: Die wissenschaftliche Erkenntnis des wahren Wesens der Freimaurerei und geschichtliche Erforschung der Großlogen-Systeme aller Zeiten in geeigneter Weise zu fördern und diese Einsicht unter den Mitgliedern der Großen Loge Royal York zu verbreiten.  (So auch im Grundgesetz Royal York § 450.)
Unter dem Innersten Orient arbeiten die Inneren Oriente an verschiedenen Johannislogen.  Diese Inneren Oriente stehen zum Innersten Orient im gleichen Verhältnis wie die Johannislogen zur Großloge.  Sie haben die Aufgabe: Eine begründete Einsicht in das Wesen, die Entstehung und Entwicklung aller Großlogen-Systeme alter und neuer Zeit unter ihren Mitgliedern zu verbreiten und die Kenntnis der eigentümlichen Arbeitsweise der Großen Loge Royal York den Brüdern zu übermitteln.  Die Mitgliedschaft zum Innersten Orient kann lediglich durch Berufung seitens des Innersten Orients selbst erworben werden; die Johannislogen können daher nicht die Aufnahme ihrer Mitglieder in den Inneren Orient beantragen.  Die Mitglieder des Inneren Orients haben das Recht, den Arbeiten der Schotten- oder Andreaslogen, der Großloge zu den 3 Weltkugeln und der Großen Landesloge beizuwohnen.“

„In diese Zeit (1925) fällt auch die vom „Pferde“ und vom „Scharnhorst“ durchgeführte Errichtung eines „Inneren Orientes“ für die Mitglieder der Großen Loge zur Freundschaft in Hannover.“ (Bruder Weber, Kurzer Abriß, S.44)

„In den Räumen an der Seilwinderstraße war es auch, wo am 11. August 1785 in Gegenwart des Herzogs Ferdinand von Braunschweig das „Kapitel von Zion“ eingeführt wurde, der einzige Hochgrad, der von der Loge (übrigens als einziger deutschen Loge) jemals bearbeitet ist, und der sich 20 Jahre, bis 1805, hielt.“ (Bruder Weber, Kurzer Abriß, S. 15.)

Aber selbst die Bezeichnungen „Innerer und Innerster Orient“ in Royal York werden im Grundgesetz dieser Loge von 1906 im § 242 fallen gelassen.
„Die Brüder sind verpflichtet, über maurerische Formen und Verhandlungen Nichtmaurern und Brüdern unterer Grade gegenüber Verschwiegenheit zu beobachten.“

Andererseits werden die Bezeichnungen „Orient“ und „Grad“ auch in anderen Logen beliebig ausgetauscht, damit ja für den Unbefangenen völlige Verwirrung entsteht, die beste Tarnung!
Preisfrage: Welcher Unterschied besteht zwischen Hochgraden und Orienten?
Antwort: Die Bezeichnung „Orient“ ist deutlicher, da sie das Ziel ausdrückt: den Orient!